Kanalsanierung

Wir wissen, was zu tun ist

Haus- bzw. Grundstückseigentümer sind gemäß § 61a des Landeswassergesetzes NRW verpflichtet, die Dichtheit der Abwasseranlage zu gewährleisten.

Die Dichtheitsprüfung muss in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch nach 30 Jahren, wiederholt werden. Ziel der gesetzlichen Bestimmungen ist es, Verunreinigungen des Grundwassers und des Bodens durch undichte Abwasserleitungen zu vermeiden.

Werden bei der Kanal-TV- Inspektion Undichtigkeiten oder andere Schäden festgestellt, so muss der Eigentümer eine Sanierung durchführen lassen. Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse erstellen wir auf Wunsch individuelle Sanierungskonzepte mit Kostenvoranschlag beraten bei der Sanierung, koordinieren und führen die Sanierungsarbeiten selbstständig aus. Abschließend werten wir die Abnahmeprotokolle aus und stellen die Dichtheitsbescheinigung aus.

Wir weisen darauf hin, dass mit der Aktivierung des Videos durch Betätigung der Abspiel-Funktion Daten an den jeweiligen Anbieter übermittelt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

abspielen

Grundstücksentwässerung

Die ordnungsgemäße Entsorgung von Schmutzwasser

Auf jedem Grundstück fällt Abwasser in Form von Schmutz- und/oder Niederschlagswasser an. Dieses wird über die so genannte Grundstücksentwässerungsanlage dem öffentlichen Kanal zugeleitet. Für den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung dieser Anlage ist gemäß § 61a Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen verantwortlich.

Gründe für Schäden an Entwässerungsleitungen können unsachgemäßer Einbau, Alterung und Verschleiß oder externe Einwirkungen (Frost, Belastungen) sein. Typische Leitungsschäden:

  • Schadhafte oder unsachgemäß eingebaute Rohrverbindungen
  • Schäden an Seitenzuläufen
  • Rohrbruch
  • Korrosion
  • Verformung oder Deformation
  • Abflusshindernisse
  • Lageabweichung
  • Risse

Für die Verfahrensauswahl sind die vorgefundenen Schäden – wobei unterschieden werden muss nach Schadensart, Schadensverteilung und Schadensausmaß - sowie die Zugänglichkeit der Leitungen. Dabei ist aus einer Vielzahl von Sanierungsverfahren das technisch geeignetste und wirtschaftlich günstigste auszuwählen. Grundsätzlich sind zwei Sanierungsmöglichkeiten zu unterscheiden:

  • Erneuerung in herkömmlicher, offener Bauweise
  • Grabenlose, geschlossene Sanierung ohne Aufbruch der Oberflächen

Häufig kann auch eine Kombination verschiedener Verfahren die optimale Lösung sein. Die Wahl des geeigneten Sanierungsverfahrens hängt immer von den individuellen Randbedingungen im Einzelfall ab.

Das Beratungsgespräch ist kostenlos: ZKS Berater/Dipl-Ing. Röttgers Tel: 0208740496-0 Die Kosten für Kanal-TV Inspektion und Reinigung der Abwasserleitung mittels Spülwagen müssen im Gespräch ermittelt werden und werden bei der Beauftragung der Komplettsanierung dem Kunden erlassen. Was kostet die Sanierung? Die Kosten für eine Sanierung der Grundstücksentwässerungsleitungen hängen sehr stark von den Gegebenheiten im Einzelnen ab. Den bisherigen Erfahrungswerten nach können die Gesamtkosten einer Sanierung zwischen 1500 und 8000 € pro Grundstück liegen oder - auf die Leitungslänge bezogen - bei 200 bis 600 €/m. Im Einzelfall können auch höhere Kosten entstehen. Einfluss auf die Kosten sind:

  • Art, Umfang und Lage der Schäden
  • Länge, Verzweigungsgrad, Nennweiten (DN) Tiefenlage der Abwasseranlage
  • Zugänglichkeit
  • Vor- und Nacharbeiten wie z.B. Schaffung von Zugängen, Pflaster- oder Fliesenarbeiten
  • Gewählte Sanierungsverfahren

Wie können Kosten bei der Sanierung eingespart werden? Es gibt zusätzlich zu den bei der Dichtheitsprüfung aufgeführten Überlegungen verschiedene Ansätze, um Kosten für die Sanierung einzusparen, insbesondere:

  • ein gut durchdachtes Sanierungskonzept - von einem Fachmann,
  • falls möglich: Abhängen von Leitungen unter der Kellerdecke, statt aufwändige Sanierung der Grundleitungen unter den Fundamenten,
  • Zusammenschluss mit Nachbarn, um durch ein größeres Auftragsvolumen bessere Preise und gute Qualität zu erzielen,
  • Vorbereitung der Maßnahmen z.B. durch Beschaffung von Planunterlagen und Freilegung von Revisionsöffnungen im Haus und auf dem Grundstück,
  • Prüfung des Versicherungsschutzes. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Schäden an den Leitungen.
  • Abstimmung einer Sanierung der Grundstücksentwässerung mit sowieso geplanten Baumaßnahmen auf dem Grundstück oder im Haus,
  • Eigenleistung (nur sehr bedingt möglich). Die abschließende Dichtheitsprüfung ist in jedem Fall nur von einem zertifizierten Sachkundigen durchzuführen.
  • Selbstnutzende Immobilieneigentümer können Handwerker-Lohnkosten im Zusammenhang mit der Beauftragung von Sanierungsleistungen steuerlich absetzen.
  • Über das Förderprogramm „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW“ will das Umweltministerium die Grundstückseigentümer bei der Sanierung Ihrer privaten Abwasseranlagen finanziell unterstützen. Dies geschieht im Förderbereich 5.5: Sanierung privater Hausanschlüsse über die Möglichkeit eines zinsgünstiges Darlehens (Merkblatt der NRW-Bank). Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Hausbank eingereicht werden.
  • Für den Fall, dass die Sanierung der privaten Abwasseranlagen im Zusammenhang mit einem kommunalen Fremdwasserbeseitigungskonzept für die öffentliche Abwasserentsorgung steht, ist im Förderprogramm „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW“ des Umweltministeriums Förderbereich 5.3: Fremdwasser - private Kanalsanierung die Möglichkeit enthalten, einen Zuschuss von bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 200,- Euro je angefangenen laufenden Meter sanierter Hausanschluss- und Grundleitung zu erhalten. Die Zuschüsse können nur über die Kommune beantragt werden. Auskunft hierzu kann die Kommune geben. Für die Dichtheitsprüfung gibt es keine finanzielle Unterstützung.

Was enthält ein fundierter Dichtheitsnachweis?

Ein Muster für eine Bescheinigung über das Ergebnis einer Dichtheitsprüfung gemäß § 61a LWG NRW mit hilfreichen Hinweisen zu den zugehörigen Dokumentationsunterlagen hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) herausgegeben. Die Musterbescheinigung sowie die Hinweise finden Sie hier.

Wer hilft im Sanierungsfall?

Undichte Hausanschlüsse müssen saniert werden.

  • Eine allgemeine Beratung erhalten Hauseigentümer beim Tiefbauamt, Abt. 66/3-1-6.
  • Individuelle Beratung konkret für die Grundstücksanlage bieten zertifizierte Berater der Grundstücksentwässerung.
  • Eventuell übernimmt die Gebäudeversicherung etwaige Sanierungskosten - wenn dies vertraglich vereinbart wurde.

Wie kann saniert werden?

Die Bandbreite der Sanierungslösungen ist abhängig von den festgestellten Schäden und der Zugänglichkeit der Leitungen. Als Orientierungshilfe zur Schadensbeurteilung und zur Festlegung von Sanierungsfristen und –prioritäten hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) einen Bildreferenzkatalog herausgegeben. Inzwischen ist oft auch eine unterirdische Sanierung von innen möglich, ohne Aufgrabung der Leitung (grabenlose Sanierungsverfahren).

Was kostet die Dichtheitsprüfung und Sanierung?

Die Kosten der Dichtheitsprüfung sowie die evtl. erforderlichen Sanierungskosten sind sehr stark von der jeweiligen Situation auf Ihrem Grundstück abhängig. Für 1-2 Familienhäuser geht man bei der Dichtheitsprüfung von 300-500 Euro aus. Etwaige Sanierungskosten sind abhängig von:

  • Umfang des Schadens
  • Länge und Zugänglichkeit der Leitungen
  • Anzahl der Abzweigungen und Reinigungsöffnungen
  • Güte der wiederherzustellenden Oberflächenbefestigung

In jedem Fall ist es ratsam, sich für die Investitionsentscheidung Zeit zu nehmen, mehrere Angebote einzuholen und bei Unsicherheiten die Entwässerungsexperten zu befragen. Es kann ein zinsgünstiges Darlehen für die private Kanalsanierungsmaßnahme im Rahmen der Förderprogramm des Umweltministeriums „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW“ (ResA) beantragt werden (Förderbereich 5.5: – Sanierung privater Hausanschlüsse - Darlehen der NRW-Bank - Zinsverbilligung durch das Land). Vor der Sanierung ist außerdem zu prüfen, ob über das v. g. ResA-Förderprogramm ein Zuschuss (Förderbereich 5.3: Fremdwasser - private Kanalsanierung) gewährt werden kann. Diese Fördermittel stehen allerdings nur in ausgewiesenen Fremdwasserschwerpunktgebieten zur Verfügung. Darlehensanträge sind bei der Hausbank zu stellen, über eventuelle Fördermöglichkeiten im Rahmen eines Fremdwasserbeseitigungskonzeptes gibt die Kommune Auskunft.

Der Landesgesetzgeber NRW fordert im Landeswassergesetz (LWG) in § 61a Abs.3 von den Grundstückseigentümern, Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser nach der Errichtung und einer Änderung sofort oder bei bestehenden Leitungen bis zum 31.12.2015 auf Dichtheit prüfen zu lassen. (In Dortmund gilt in der Wasserschutzzone das Datum 31.12.2014.)

Wer sagt das?

Der Gesetzgeber in NRW. Urheber ist: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV)

Wo steht das?

Im neuen § 61a des Landeswassergesetzes NRW. Zitat Auszug: "Private Abwasseranlagen sind so anzuordnen, herzustellen und instand zu halten, dass sie betriebssicher sind...Abwasserleitungen müssen...dicht und soweit erforderlich zum Reinigen eingerichtet sein."

Wozu ist das gut?

Undichte, kaputte Abwasserleitungen können die Umwelt gefährden. Die Risiken:

  • Schadstoffe dringen ungehindert in Boden und Grundwasser.
  • Grundwasser strömt ins Abwassernetz und verschmutzt unnötig.
  • Bodeneinspülungen führen zu großen Hohlräumen mit Absackungen.

Das öffentliche Abwassernetz wird seit geraumer Zeit systematisch überprüft und bei Bedarf saniert. Nach dem Gesetz soll das jetzt auch bei allen privaten Leitungen passieren.

Der § 61a im Landeswassergesetz NRW verpflichtet die Kommunen, ihre Bürger über die Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserleitungen zu beraten.

Wer berät Eigentümer unabhängig?

Hauseigentümer erhalten vom Tiefbauamt eine allgemeine unabhängige Beratung. Diese ist ratsam, denn nicht selten gibt es unseriöse Firmenangebote zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen.

Wann ist die Prüfung sinnvoll?

  • bei Neu- oder Umbau Ihrer privaten Abwasserleitungen (sofort),
  • in sensiblen Wasserschutzgebieten (bis 31.12.2014),
  • bei besonderen Gefährdungen, z.B. durch gewerblich verschmutztes Abwasser und
  • wenn gerade der öffentliche Kanal sowieso inspiziert oder erneuert wird.

Besondere Fristen zur Dichtheitsprüfung .

Wer darf prüfen?

Eine rechtsgültige Dichtheitsprüfung muss durch einen sachkundigen Dichtheitsprüfer bestätigt und dokumentiert werden. Hierzu gibt es eine NRW-Landesliste der Sachkundigen, die ZKS Berater.

§ 61a LWG NW

Abwasseranlagen sind so einzuordnen, herzustellen und zu unterhalten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können. Darüber hinaus müssen Abwasserleitungen geschlossen, dicht und soweit erforderlich zum Reinigen eingerichtet sein.

Die Grundstücksentwässerung stellt somit für jeden Eigentümer einen zu erhaltenden Vermögenswert dar.

Grundstücksentwässerungsanlagen bestehen in der Regel aus den Grundleitungen und dem Anschlusskanal. Grundleitungen sind unzugänglich im Erdreich, oder unter der Grundplatte des Hauses verlegte Leitungen, die das Abwasser dem Anschlusskanal zuführen. Der Anschlusskanal reicht von der ersten Reinigungs-/Prüföffnung bzw. dem ersten Reingungs-/Prüfschacht auf dem Grundstück bis zum öffentlichen Kanal. Er verbindet die Grundstücksentwässerungsanlage mit der öffentlichen Abwasseranlage. Er ist nicht Bestandteil des öffentlichen Abwassernetzes. Der Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage muss bei der Neubebauung beim Bauordnungsamt der jeweiligen Kommune beantragt werden. In Mülheim, Oberhausen und Essen dürfen das nur besonders hierfür zugelassene Firmen.

Wir haben die Lösungen

Sie sind auf der Suche nach einem kompetenten Partner für Ihr Infrastrukturprojekt?

Kontakt